Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Sind sie privat oder über die Beihilfe versichert übernimmt ihre Versicherung in der Regel die Kosten. Informieren sie sich bei ihrer Versicherung über die Konditionen und die notwendigen Schritte für die Beantragung einer Psychotherapie.
Gesetzlich Versicherte
Sind sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, können Sie über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren eine Behandlung bei mir aufnehmen. Dafür müssen sie bei ihrer Kasse nachweisen, dass sie aktuell keinen anderen Therapieplatz in zumutbarer Zeit und Nähe finden. Jede Krankenkasse hat dafür andere Bedingungen und leider auch Hürden. Informieren Sie sich im Vorfeld bei ihrer Kasse darüber, damit Sie die Kosten für das Erstgespräch nicht selbst tragen müssen.
Psychotherapie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Finanzierung durch das Jugendamt
Psychotherapien können als Hilfe zur Erziehung im Kontext von pädagogischen Leistungen gemäß § 27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG (SGB VIII) oder im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG (SGB VIII) beim Jugendamt beantragt werden. In begründeten Fällen können auch junge Erwachsene über 18 Jahren diese Form der Hilfe nach § 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG (SGB VIII) in Anspruch nehmen. Um den Therapiebedarf festzustellen, muss vor Einleitung der Therapie ein Fachdienst des Jugendamtes in Ihrem Bezirk kontaktiert werden. Anlaufstellen sind der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD), der Schulpsychologische Dienst oder die Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB). Wenn der Therapiebedarf durch einen dieser Fachdienste festgestellt wird, werden die Kosten in der Regel vom Jugendamt übernommen.
Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen, hat das seine Vorteile: Wir können sofort ohne Antragsstellung und Wartezeit mit der Behandlung beginnen und die Informationen über die Therapie werden nicht in den Krankenkassenunterlagen gespeichert. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen. Sie bekommen eine Rechnung für eine Einzelstunde á 50 min von mir. Die Gebühr dafür liegt für ein Erstgespräch bei aktuell 134,06 Euro.